ÖPUL-Weiterbildungen - Online und in Präsenz
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Im Rahmen der GAP-Periode ab 2023 sind Weiterbildungsstunden für bestimmte ÖPUL-Maßnahmen verpflichtend und müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 nachgewiesen werden. Für „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ gilt eine Frist bis 31. Dezember 2026.
Ein fristgerechter Nachweis ist Voraussetzung für den vollen Erhalt der ÖPUL-Prämien. Versäumnisse führen zu Kürzungen.
Die ÖPUL-Weiterbildungen können in Form von Onlinekursen oder als Präsenzkurse (siehe Bildungsprogramm S. 32-36 u. S. 49-50 bzw. Kurssuche/LFI Bgld) absolviert werden.