Bildungsförderung Ländliche Entwicklung 2014-2020
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Burgenland werden mit der Förderungsmaßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das "Programm für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014 - 2020" gefördert.
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Burgenland als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Burgenland für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.
Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen oft zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Burgenland als vom BMLRT anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt.
Dadurch kann das LFI Burgenland für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.
Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen oft zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.
Förderbare Personen
Der geförderte Kursbeitrag kann in der Regel von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:
• Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
• Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
• zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes notwendig)
• in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher bitte bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) angeben.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise, da zum Zeitpunkt der Planung noch keine Bewilligungen seitens der Förderstelle des Landes ausgesprochen wurden.
• Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
• Mitarbeitende/r Familienangehörige/r (am Betrieb wohnhaft)
• zukünftige Hofübernehmer/in (Bestätigung des Betriebes notwendig)
• in der Land- und Forstwirtschaft unselbstständig Tätige (als Nachweis gilt die Anmeldung als zumindest geringfügig Beschäftigter)
Daher bitte bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) angeben.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise, da zum Zeitpunkt der Planung noch keine Bewilligungen seitens der Förderstelle des Landes ausgesprochen wurden.