Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kursanmeldung
Wenn eine Anmeldung erforderlich ist, sind in den Veranstaltungsankündigungen des LFI (Bildungsbroschüre, Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer usw.) die Anmeldefristen ersichtlich. Die Anmeldungen haben unbedingt pünktlich zu erfolgen. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Anmeldungen können schriftlich oder mündlich erfolgen.
Geschäftszeiten des LFI:
Mo. - Fr. 08:00 bis 12:00
Mo. - Do. 13:00 bis 16:00
Kursbeiträge/Zahlungsbedingungen
Kursbeiträge sind nach Erhalt eines Erlagscheines zu entrichten. Falls keine Erlagscheine verschickt wurden, werden die Kursbeiträge am ersten Kurstag bar eingehoben.
Stornogebühr
Bei Abmeldungen bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Bei Absagen nach Ablauf der Frist behält sich das LFI vor bis zu 50 % des Kursbeitrages zu verrechnen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird der gesamte Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Bei Nominierung von Ersatzpersonenen entfällt die Stornogebühr.
Organisatorische Änderungen /Absage einer Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Teilnahmebestätigungen
Die Kursteilnehmer erhalten für alle Veranstaltungen ab 16 Unterrichtseinheiten eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung ist der Nachweis von mindesten 80 % Anwesenheit. Teilnahmebestätigungen für Kurse mit weniger als 16 Unterrichtseinheiten sind beim LFI gesondert anzufordern.
Zertifikate
Nach erfolgreicher Absolvierung eines LFi-Zertifikatslehrganges erhalten die Teilnehmer ein vom BMLFUW anerkanntes Zertifikat.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt.
Wenn eine Anmeldung erforderlich ist, sind in den Veranstaltungsankündigungen des LFI (Bildungsbroschüre, Mitteilungsblatt der Bgld. Landwirtschaftskammer usw.) die Anmeldefristen ersichtlich. Die Anmeldungen haben unbedingt pünktlich zu erfolgen. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Anmeldungen können schriftlich oder mündlich erfolgen.
Geschäftszeiten des LFI:
Mo. - Fr. 08:00 bis 12:00
Mo. - Do. 13:00 bis 16:00
Kursbeiträge/Zahlungsbedingungen
Kursbeiträge sind nach Erhalt eines Erlagscheines zu entrichten. Falls keine Erlagscheine verschickt wurden, werden die Kursbeiträge am ersten Kurstag bar eingehoben.
Stornogebühr
Bei Abmeldungen bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Bei Absagen nach Ablauf der Frist behält sich das LFI vor bis zu 50 % des Kursbeitrages zu verrechnen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird der gesamte Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Bei Nominierung von Ersatzpersonenen entfällt die Stornogebühr.
Organisatorische Änderungen /Absage einer Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Teilnahmebestätigungen
Die Kursteilnehmer erhalten für alle Veranstaltungen ab 16 Unterrichtseinheiten eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung ist der Nachweis von mindesten 80 % Anwesenheit. Teilnahmebestätigungen für Kurse mit weniger als 16 Unterrichtseinheiten sind beim LFI gesondert anzufordern.
Zertifikate
Nach erfolgreicher Absolvierung eines LFi-Zertifikatslehrganges erhalten die Teilnehmer ein vom BMLFUW anerkanntes Zertifikat.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt.