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  1. Burgenland
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des LFI Burgenland

Kursanmeldung

Wenn eine Anmeldung erforderlich ist, sind in den Veranstaltungsankündigungen des LFI (Bildungsbroschüre, Mitteilungsblatt der Burgenländischen Landwirtschaftskammer usw.) die Anmeldefristen ersichtlich. Die Anmeldungen haben unbedingt pünktlich zu erfolgen. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Anmeldungen können schriftlich oder mündlich erfolgen.

Geschäftszeiten des LFI

Montag 08:00 bis 12:00 13:00 bis 16:00
Dienstag 08:00 bis 12:00 13:00 bis 16:00
Mittwoch 08:00 bis 12:00 13:00 bis 16:00
Donnerstag 08:00 bis 12:00 13:00 bis 16:00
Freitag 08:00 bis 12:00

Kursbeiträge/Zahlungsbedingungen

Kursbeiträge sind nach Erhalt eines Erlagscheines zu entrichten. Falls keine Erlagscheine verschickt wurden, werden die Kursbeiträge am ersten Kurstag bar eingehoben.

Stornogebühr

Bei Abmeldungen bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Bei Absagen nach Ablauf der Frist behält sich das LFI vor bis zu 50 % des Kursbeitrages zu verrechnen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird der gesamte Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Bei Nominierung von Ersatzpersonen entfällt die Stornogebühr.

Organisatorische Änderungen /Absage einer Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor. Die TeilnehmerInnen werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.

Teilnahmebestätigungen

Die KursteilnehmerInnen erhalten für alle Veranstaltungen ab 16 Unterrichtseinheiten eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung ist der Nachweis von mindesten 80 % Anwesenheit. Teilnahmebestätigungen für Kurse mit weniger als 16 Unterrichtseinheiten sind beim LFI gesondert anzufordern.

Zertifikate

Nach erfolgreicher Absolvierung eines LFi-Zertifikatslehrganges erhalten die TeilnehmerInnen ein vom BMNT anerkanntes Zertifikat.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt.
Autor/in: Burgenland Redaktion | 25.07.2016
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