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Facharbeiterkurs Landwirtschaft Oberwart Voranmeldung

im 2. Bildungsweg für Erwachsene

Fächer/Inhalte

  • Pflanzenbau
  • Pflanzenschutz
  • Tierhaltung
  • Landtechnik
  • Betriebs– und Unternehmensführung
  • Arbeitssicherheit
  • Agrarische Basiskompetenzen
  • Schriftverkehr
  • Fachrechnen
  • Wahlpflichtmodul

Voraussetzungen

folgende Voraussetzungen sind notwendig, um die Facharbeiterausbildung im 2. Bildungsweg anzustreben:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens 2-jährigen praktischen Tätigkeit im jeweiligen Ausbildungsbereich
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges mit 80% Anwesenheitspflicht
Kursdauer: 240 Einheiten
Zielgruppe: Betriebsführer*innen, zukünftige Hofübernehmer*innen und interessierte Personen mit mehrjähriger praktischer Erfahrung in der Sparte Landwirtschaft
Kursbeitrag: Kursgebühr wird noch bekannt gegeben
Bildungsförderung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 23-27

Bildungsförderung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 23-27

Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Burgenland werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.

Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Burgenland als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Burgenland für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.

Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Beruf und Ausbildung

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