Bildungsförderung LE 14-20
Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" gibt es auch Möglichkeiten der Förderung von Berufbildungsmaßnahmen. Es können für bestimmte Veranstaltungen Bildungsförderungen von 50 % und bei einigen bundesweit koordinierten Maßnahmen von 80 % gewährt werden.
Förderbarer Personenkreis:
- Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
-
Mitarbeitende/r Familienangehörige/r
- andere
tätige Personen in der Land- und Forstwirtschaft
Die Förderung erfolgt über den Weg einer Veranstalterförderung, die es uns ermöglicht, günstige (geförderte) Teilnehmerbeiträge an die Kursteilnehmer weiterzugeben.
Das LFI ist vom BMNT als förderungswürdiger Bildungsanbieter ausgewählt worden. Die einzeln eingereichten Bildungsvorhaben werden einem Auswahlverfahren in der Bewilligungsstelle (Burgenländische Landesregierung) unterzogen.