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Lebensmittelkennzeichnung "Wissen statt Strafen" Was gehört alles auf das Verkaufsetikett

Die EU-Verbraucherinformations-Verordnung soll für eine europaweit einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln sorgen.

Die Angaben auf den Etiketten verpackter Lebensmittel sollen besser lesbar sein und mehr Informationen beinhalten.

Im Kurs wird auch Augenmerk auf die Bio-Kennzeichnung und Herkunftsangaben gelegt.

Was bedeutet das für bäuerliche Betriebe in der praktischen Umsetzung?

Wird am selben Tag auch die Allergenschulung besucht, beträgt der gesamte Kursbeitrag € 35,-- (Nichtlandwirte € 65,--).

Wird noch zusätzlich die Hygieneschulung besucht, beträgt der gesamte Kursbeitrag € 60,-- (für Nichtlandwirte € 110,--).

Wird die Hygieneschulung und die Lebensmittelkennzeichnungsschulung am selben Tag besucht, beträgt der gesamte Kursbeitrag €40,-- (Nichtlandwirte € 75,--).

Spezielle Musteretiketten sind im Kursbeitrag nicht inbegriffen.

Kursdauer: 3 Einheiten
Zielgruppe: Direktvermarkter und alle Personen, die verpackte Lebensmittel in den Verkauf bringen.
Kursbeitrag: 25,00 € Kursgebühr gefördert
45,00 € Kursgebühr nicht gefördert
75,00 € Kursgebühr nicht gefördert LM-Kennzeichnung + Hygieneschulung
40,00 € Kursgebühr gefördert LM-Kennzeichnung + Hygieneschulung
110,00 € Kursgebühr ungefördert Allergen-, Hygiene- und Lebensmittelkennzeichnung
60,00 € Kursgebühr gefördert Allergen-, Hygiene- und Lebensmittelkennzeichnung
65,00 € Kursgebühr ungefördert LM-Kennzeichnung + Allergenschulung
35,00 € Kursgebühr gefördert LM-Kennzeichnung +Allergenschulung
Kursgebühr gefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung LE 14-20

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" gibt es auch Möglichkeiten der Förderung von Berufbildungsmaßnahmen. Es können für bestimmte Veranstaltungen Bildungsförderungen von 50 % und bei einigen bundesweit koordinierten Maßnahmen von 80 % gewährt werden.

Förderbarer Personenkreis:
- Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
- Mitarbeitende/r Familienangehörige/r
- andere tätige Personen in der Land- und Forstwirtschaft

Die Förderung erfolgt über den Weg einer Veranstalterförderung, die es uns ermöglicht, günstige (geförderte) Teilnehmerbeiträge an die Kursteilnehmer weiterzugeben. Das LFI ist vom BMNT als förderungswürdiger Bildungsanbieter ausgewählt worden. Die einzeln eingereichten Bildungsvorhaben werden einem Auswahlverfahren in der Bewilligungsstelle (Burgenländische Landesregierung) unterzogen.

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Fachbereich: Gesundheit und Ernährung, Direktvermarktung

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