Die Veranstaltung wird gemäß Burgenländischem Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 § 5 Abs.6 als Fortbildung für die Verlängerung der Ausbildungsbescheinigung bzw. für die Wiedererlangung der Ausbildungsbescheinigung nach Ablauf der Gültigkeit mit 5 Stunden angerechnet.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Kursbeitrag: |
50,00 € ungefördert |
Fachbereich: | Pflanzenbau |