Für die Anwendung von Tierarzneimitteln (einschließlich Impfstoffen) durch den Tierhalter muss gemäß TGD-VO eine Ausbildung von mindestens 8 Stunden absolviert werden. Die Kursteilnehmer erhalten rechtliche Informationen und Anweisungen in der Anwendung und Handhabe von Arzneimitteln. Weiters erfolgt eine Schulung über Hygiene, Reinigung und Desinfektion, Mikrobiologie, Zoonosen, Infektionsverschleppung, Erkennen gesunder und kranker Tiere und welche Voraussetzungen für eine sichere Arzneimittelanwendung notwendig sind. Eine Arzneimittelanwendung nach Absolvierung des Kurses setzt eine Mitgliedschaft beim Tiergesundheitsdienst (TGD) voraus. Die Ausbildung muss von der Person am Betrieb absolviert werden, die tatsächlich die Arzneimittel anwendet. Dabei muss es sich nicht um die gleiche Person wie der des Betriebsführers handeln.
Inhalte:
14.06.2021
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Arzneimittelanwendung, -lagerung, -rückgabe und Pharmakologie
18.06.2021
- Hygiene und Biosicherheit
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Tierhalter mit TGD-Mitgliedschaft, welche in die Tierarzneimittelanwendung eingebunden werden möchten |
Kursbeitrag: |
40,00 € Kursgebühr |
Fachbereich: | Tierhaltung |
Anrechnung: | 8 Stunde(n) für TGD - Anrechn. UE |