Ausbildungskurs zum EU Befähigungsnachweis für Tiertransporte

Dieser Kurs dient zur Erlangung des Befähigungsnachweises für Tiertransporte über 65 km auf Grundlage der EU-Tiertransportverordnung und gilt für Landwirtinnen und Landwirte, welche eine mindestens einjährige Erfahrung im Umgang mit den Tieren glaubhaft machen können. Personen, die Langstreckentransporte (Transporte über acht Stunden) durchführen, benötigen eine Zusatzausbildung, welche nur vom WIFI angeboten wird. Inhalte: allgemeine Bedingungen, Transportpapiere, technische Vorschriften für Transportmittel, Transportfähigkeit, praktischer Umgang mit Tieren beim Transport, Ladedichte, Fahrverhalten, Personensicherheit, Erste Hilfe, Krankheitssymptome, Notfälle.

Kursdauer: 4 Einheiten
Zielgruppe: Tiertransportbetreuer:innen (Tiertransporte über 65 km und bis 8 Stunden)
Kursbeitrag: 50,00 € Kursgebühr gefördert
130,00 € Kursgebühr nicht gefördert
Bildungsförderung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 23-27

Bildungsförderung von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 23-27

Zahlreiche Bildungsmaßnahmen des LFI Burgenland werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.

Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Burgenland als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Burgenland für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.

Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.

Förderbarer Personenkreis

  • Bewirtschafter:in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (mit eigener Betriebsnummer)
  • Künftige Hofübernehmer:innen und mitarbeitende Familienangehörige, die am Betrieb wohnen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) mit Angabe der Betriebsnummer des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.

Die Fördermittel werden von Bund, Land und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.

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Fachbereich: Tierhaltung
Anrechnung: 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

1 verfügbarer Termin

Ort: Eisenstadt
Beginn: 19.11.2026, 13:00 Uhr
Ende: 19.11.2026, 17:00 Uhr

TGD-Anerkennung, zusätzlich Ausweisausstellungsgebühr: € 15,--

Örtlichkeit: Bgld. Landwirtschaftskammer, Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt
Information: Daniela Höller,
Tel 02682/702-503,
daniela.hoeller@lk-bgld.at,
Abt. Tierzucht Tel.: 02682/702-500 E-Mail: tierzucht@lk-bgld.at
Kursnummer: 1-0013618
Trainer:in: DI Daniela Höller
Dr. Dagmar Pieler
Veranstalter: Bgld. Landwirtschaftskammer Abt. Tierzucht
Mitveranstalter: Bgld. Landwirtschaftskammer, Abt. Tierzucht Tiergesundheitsdienst Burgenland
Ländliches Fortbildungsinstitut Burgenland
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ANSPRECHPERSON

Daniela Höller
Telefon 02682/702-503
E-Mail daniela.hoeller@lk-bgld.at
Abt. Tierzucht Tel.: 02682/702-500 E-Mail: tierzucht@lk-bgld.at