Die Veranstaltung wird gemäß Burgenländischem Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 § 5 Abs.6 als Fortbildung für die Verlängerung der Ausbildungsbescheinigung bzw. für die Wiedererlangung der Ausbildungsbescheinigung nach Ablauf der Gültigkeit mit 5 Stunden angerechnet.
Für diese Veranstaltung liegt kein konkreter Termin vor. Wir organisieren aber gerne diese Veranstaltung bei Interesse einer ganzen Teilnehmergruppe und örtlichen Möglichkeiten. Informieren Sie sich bitte beim LFI.