Die Veranstaltung wird gemäß Burgenländischem Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 § 5 Abs.6 als Fortbildung für die Verlängerung der Ausbildungsbescheinigung bzw. für die Wiedererlangung der Ausbildungsbescheinigung nach Ablauf der Gültigkeit mit 5 Stunden angerechnet.
| Kursdauer: | 8 Einheiten |
|---|---|
| Kursbeitrag: |
50,00 € ungefördert |
| Fachbereich: | Pflanzenbau |