Die Veranstaltung wird gemäß Burgenländischem Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 § 5 Abs.6 als Fortbildung für die Verlängerung der Ausbildungsbescheinigung bzw. für die Wiedererlangung der Ausbildungsbescheinigung nach Ablauf der Gültigkeit mit 5 Stunden angerechnet.
Bei Unklarheiten betreffend der erforderlichen Weiterbildungsstunden geben wir Ihnen gerne Auskunft.
| Kursdauer: | 8 Einheiten |
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| Zielgruppe: | ACHTUNG! Nur für jene Landwirte/innen, die den Pflanzenschutzmittelausweis durch den Sachkundenachweis (20 Stunden Kurs) beantragt haben oder über eine landwirtschaftliche Ausbildung verfügen. |
| Kursbeitrag: |
50,00 € Kursgebühr |
| Fachbereich: | Pflanzenbau |
| Anrechnung: | 5 Stunde(n) für PSM-Ges.- Anrechn. UE |