Gemäß § 14 Tierschutzgesetz müssen Betreuungspersonen – dies gilt auch für den Hobby- und Liebhaberbereich sowie für Privatpersonen – für Nutztiere über entsprechende Kenntnisse im Umgang mit Tieren verfügen. Dieser Kurs zur Erlangung der Sachkunde richtet sich daher vor allem an Neueinsteiger:innen in die Nutztierhaltung, die über keine einschlägige Ausbildung in diesem Bereich verfügen. Der Sachkundekurs Tierhaltung ist eintägig und vermittelt Grundlagen zur Nutztierhaltung.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Neueinsteiger:innen, Tierhalter:innen und Interessierte |
Kursbeitrag: |
120,00 € Kursgebühr
60,00 € Kursgebühr gefördert |
Fachbereich: | Tierhaltung |
Anrechnung: | 3 Stunde(n) für TGD Weiterbildung |