Gemäß § 14 Tierschutzgesetz müssen Betreuungspersonen für Tiere über entsprechende Kenntnisse im Umgang mit Tieren verfügen. Dieser Kurs zur Erlangung der Sachkunde richtet sich daher vor allem an Neueinsteiger in die Nutztierhaltung, die über keine einschlägige Ausbildung in diesem Bereich verfügen. Der Sachkundekurs Tierhaltung ist eintägig und vermittelt Grundlagen zur Nutztierhaltung. Nach der erfolgreichen Absolvierung des Sachkundekurses kann die Behörde (Amtstierarzt) einen Sachkundenachweis für Kursteilnehmer ausstellen
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Neueinsteiger, Tierhalter und Interessenten |
Kursbeitrag: |
40,00 € Kursgebühr |
Fachbereich: | Tierhaltung |
Anrechnung: | 3 Stunde(n) für TGD - Anrechn. UE |