Alle ProduzentInnen, die Ware für den Verkauf verpacken bzw. abfüllen sind verpflichtet, hierbei die Vorgaben des Maß- und Eichgesetzes einzuhalten. So sind z.B. für das Einwiegen bzw. Einmessen entsprechende geeichte Geräte zu verwenden. Die Fertigpackungsverordnung regelt das richtige Abfüllen, Kennzeichnen und die erforderliche Kontrolle bei vorverpackter Ware. In diesem Vortrag erhalten Sie alle Informationen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie zur praktischen Umsetzung des Fertigpackungsrechts und der Direktvermarktung am Betrieb.
Kursdauer: | 4,5 Einheiten |
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Zielgruppe: | ProduzentInnen, die Ware für den Verkauf verpacken oder abfüllen sowie alle interessierten Personen |
Kursbeitrag: |
10,00 € Kursgebühr |
Fachbereich: | Direktvermarktung |