Alle Produzent:innen, die Ware für den Verkauf verpacken bzw. abfüllen sind verpflichtet, hierbei die Vorgaben des Maß- und Eichgesetzes einzuhalten. So sind z.B. für das Einwiegen bzw. Einmessen entsprechende geeichte Geräte zu verwenden. Die Fertigpackungsverordnung regelt das richtige Abfüllen, Kennzeichnen und die erforderliche Kontrolle bei vorverpackter Ware. In diesem Vortrag erhalten Sie alle Informationen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie zur praktischen Umsetzung des Fertigpackungsrechts und der Direktvermarktung am Betrieb.
Kursdauer: | 2 Einheiten |
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Zielgruppe: | Direktvermarkter:Innen und alle interessierte Personen |
Kursbeitrag: |
10,00 € Kursgebühr |
Fachbereich: | Einkommenskombination, Direktvermarktung, Pflanzenbau |
Dieser Termin ist storniert und findet nicht statt. | |
Ort: | Oberwart |
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Beginn: | 04.02.2025, 09:30 Uhr |
Ende: |
04.02.2025, 11:30 Uhr |
Örtlichkeit: | Bezirksreferat Oberwart, Prinz Eugen-Straße 7, 7400 Oberwart |
Information: | Sandra Lehner, Tel 03352/32308-25, sandra.lehner@lk-bgld.at, • Anmeldung erforderlich bis spätestens 28.01.2025! |
Kursnummer: | 1-0013083 |
Veranstalter: | Ländliches Fortbildungsinstitut Burgenland |
Mitveranstalter: | Bezirksreferat Oberwart |
Telefon | 03352/32308-25 |
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sandra.lehner@lk-bgld.at | |
• Anmeldung erforderlich bis spätestens 28.01.2025! |