Gemäß § 14 Tierschutzgesetz müssen Betreuungspersonen für Tiere über entsprechende Kenntnisse im Umgang mit Tieren verfügen. Dieser Kurs zur Erlangung der Sachkunde richtet sich daher vor allem an Neueinsteiger in die Nutztierhaltung, die über keine einschlägige Ausbildung in diesem Bereich verfügen...