Gemäß § 14 Tierschutzgesetz müssen Betreuungspersonen – dies gilt auch für den Hobby- und Liebhaberbereich sowie für Privatpersonen – für Nutztiere über entsprechende Kenntnisse im Umgang mit Tieren verfügen. Dieser Kurs zur Erlangung der Sachkunde richtet sich daher vor allem an Neueinsteiger:innen in die Nutztierhaltung, die über keine einschlägige Ausbildung in diesem Bereich verfügen. Der Sachkundekurs Tierhaltung ist eintägig und vermittelt Grundlagen zur Nutztierhaltung.
Mindestanzahl: 12 Personen
| Kursdauer: | 8 Einheiten |
|---|---|
| Zielgruppe: | Neueinsteiger:innen, Tierhalter:innen und Interessierte |
| Kursbeitrag: |
120,00 € Kursgebühr nicht gefördert
60,00 € Kursgebühr gefördert |
| Fachbereich: | Tierhaltung |
| Anrechnung: | 3 Stunde(n) für TGD Weiterbildung |