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Allergenschulung

• Wichtigkeit der Allergeninformation

• das Auslösen allergischer Reaktionen

• allergene Stoffe gemäß Anhang II der VO

• Durchführung der Allergeninformation im Betrieb und

• Weitergabe an den Endverbraucher

Bei diesem Seminar erhalten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Schulungsnachweis.

Wird am selben Tag auch die Hygieneschulung besucht, beträgt der gesamte Kursbeitrag € 35,-- (Nichtlandwirte € 65,--). Wird zusätzlich das Lebensmittelkennzeichnungsseminar besucht, beträgt der gesamte Kursbeitrag € 60,-- (Nichtlandwirte € 110,--). Wird die Lebensmittelkennzeichnung und die Allergenschulung am selben Tag besucht beträgt der gesamte Kursbeitrag € 35,-- (Nichtlandwirte 65,--)

Kursdauer: 1,5 Einheiten
Zielgruppe:

Die Schulung zur Allergeninformation betrifft verpflichtend jene Person/en, die in einem Unternehmen arbeiten, das unverpackte Waren anbietet, und wo die Allergeninformation durch diese Person/en in mündlicher Art und Weise an die Kunden erteilt wir.

Kursbeitrag: 20,00 € Kursgebühr gefördert
30,00 € Kursgebühr nicht gefördert
35,00 € +Hygiene oder Lebensmittelkennzeichnung gefördert
65,00 € +Hygiene oder Lebensmittelkennzeichnung ungefördert
60,00 € +Hygiene UND Lebensmittelkennzeichnung gefördert
110,00 € +Hygiene UND Lebensmittelkennzeichnung ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung LE 14-20

Im Österreichischen Programm "Ländliche Entwicklung 2014-2020" gibt es auch Möglichkeiten der Förderung von Berufbildungsmaßnahmen. Es können für bestimmte Veranstaltungen Bildungsförderungen von 50 % und bei einigen bundesweit koordinierten Maßnahmen von 80 % gewährt werden.

Förderbarer Personenkreis:
- Bewirtschafter/in eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
- Mitarbeitende/r Familienangehörige/r
- andere tätige Personen in der Land- und Forstwirtschaft

Die Förderung erfolgt über den Weg einer Veranstalterförderung, die es uns ermöglicht, günstige (geförderte) Teilnehmerbeiträge an die Kursteilnehmer weiterzugeben. Das LFI ist vom BMNT als förderungswürdiger Bildungsanbieter ausgewählt worden. Die einzeln eingereichten Bildungsvorhaben werden einem Auswahlverfahren in der Bewilligungsstelle (Burgenländische Landesregierung) unterzogen.

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Fachbereich: Gesundheit und Ernährung, Einkommenskombination

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